Ergotherapie Lisa Zimmermann  |  Spezialpraxis für Kinder

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Verordnung

Ergotherapie Verordnung, Formular Heilmittelverordnung

 

Der Weg zu uns

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel, das bei Bedarf vom Arzt verordnet werden kann.  
Die ergotherapeutische Behandlung gehört zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsfrei von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie privat versichert sind, hängt es von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernimmt.
Unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, damit die Therapie stattfinden kann.


Wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt / Ihre Kinderärztin!

Wenn Sie selbst, die LehrerIn oder ErzieherIn bei Ihrem Kind eine Entwicklungsstörung vermuten, vereinbaren Sie am besten so schnell wie möglich einen Termin bei dem Kinderarzt / bei der Kinderärztin Ihres Vertrauens und sprechen Sie die beobachteten Probleme an. Ihr Kinderarzt / Ihre Kinderärztin entscheidet, ob eine ergotherapeutische Behandlung für Ihr Kind in Frage kommt und stellt gegebenenfalls eine Heilmittelverordnung aus.


Rufen Sie uns an

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen Ihre Anmeldung an. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Anmeldung bei uns bereits vor dem Kinderarzttermin sinnvoll. Kontakt

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